Schul- und Hausordnung


Die Schule ist eine gesellschaftliche Einrichtung, in der die Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten erwerben, die ihnen das Zurechtkommen in der heutigen Welt ermöglichen. Sie werden befähigt, die vielfachen Anforderungen, die auf sie zukommen, zu bewältigen. Hierzu benötigen sie nicht nur eine allgemeine oder berufliche Bildung, sondern auch die Einübung von Wertinhalten und Einstellungen im Umgang miteinander. In der Schulgemeinschaft müssen alle Schüler, Lehrer und Eltern verantwortungsbewusst, rücksichtsvoll, tolerant und diszipliniert miteinander umgehen. Nur dann kann Schule als Ort des umfassenden Lernens für alle fruchtbar und angenehm sein.

Unter Motto soll daher sein:

 

FAIRSTÄNDNIS

Fairness und Verständnis

 

Das heißt:                  

§  Höflichkeit und Respekt im Umgang miteinander

§  keine Kritik ohne genaues Wissen

§  Lösung eines Konflikts im offenen, fairen Gespräch

 

An diesem gemeinsamen Ziel will unsere Schule partnerschaftlich mit ihren Schülerinnen und Schülern im Interesse eines guten Schulklimas arbeiten. Dies ist leichter, wenn sich alle Beteiligten an die Spielregeln halten.

 

A. Schulordnung

 

Auf der Grundlage des Schulgesetzes von Baden-Württemberg gibt sich die Tulla-Realschule Mannheim folgende Schulordnung:

 

1. Schulleitung

 

1.1  Die Schulleiterin oder ihr Stellvertreter übt das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen und den Weisungen der von ihr Beauftragen (Lehrer, Hausmeister) ist deshalb folge zu leisten.

 

2. Schüler

 

2.1 Am ersten Schultag des beginnenden Schuljahres gibt der/die Klassenlehrer/Klassenlehrerin in

      der Regel den Schülern den Stundenplan bekannt.

      Unterrichtsausfälle und die damit verbundenen Änderungen im Stundenplan werden rechtzeitig

      bekanntgegeben (Schwarzes Brett).

 

2.2         Änderungen von Adressen, Telefonnummern und Wechsel der gesetzlichen Vertreter müssen unverzüglich dem Klassenlehrer mitgeteilt werden. Der Klassenlehrer veranlasst die Berichtigung dieser Angaben in der Schülerkartei im PC.

 

2.3         Verlässt ein Schüler die Schule, muss er durch die Erziehungsberechtigen persönlich abgemeldet werden. Die Schulbücher und sonstige überlassene Lernmittel (z.B. Taschenrechner, Spinte) sind an den Klassenlehrer zurückzugeben.

 

2.4         Auf Antrag erhält jeder Schüler im Sekretariat einen Schülerausweis und Schulbescheinigungen.

 

2.5         Den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden die Sprechstunden der Lehrer zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt. In der Regel melden sich die Eltern an. Zusätzliche Gesprächstermine sind nur nach Vereinbarung möglich.

 

2.6         In fachlichen Angelegenheiten wenden sich die Schüler bzw. ihre Erziehungsberechtigten rechtzeitig an den zuständigen Lehrer, in allgemeinen Angelegenheiten an den Klassenlehrer.

 

2.7         Die Teilnahme an wahlfreien Unterrichtsveranstaltungen, die ein Schüler gewählt hat, ist verpflichtend.

 

3. Lehr- und Lernmittel

 

3.1         Bücher, Atlanten usw. werden den Schülern nur leihweise zur Verfügung gestellt. Deshalb sind sie verpflichtet, mit diesen Leihgaben sorgfältig umzugehen. Bei Beschädigung (auch Hineinschreiben) oder Verlust muss Ersatz geleistet werden.

 

3.2         Die Benutzung aller Lehrmittel (z.B. Karten, Projektoren usw.) ist nur nach Anweisung und unter Aufsicht eines Lehrers erlaubt.

 

4. Versäumnisse

 

Im Rahmen der Schulbesuchsverordnung gelten folgende Bestimmungen:

 

4.1         Ist ein Schüler am Besuch der Schule durch Krankheit verhindert, muss dies der Schule spätestens am 2. Tag (fern)mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden. Wird die Schule fernmündlich verständigt, ist die schriftlich Mitteilung innerhalb von 3 Tagen nachzureichen. Andernfalls gilt das Fehlen als unentschuldigt.

 

4.2         Bei einer Krankheitsdauer von mehr als 10 Tagen kann der Klassenlehrer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.

 

4.3         Arzttermine sind in der Regel in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.

 

4.4         Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur nach rechtzeitigem schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten möglich. Andernfalls gilt dies als unentschuldigtes Fehlen.

 

B. Hausordnung

 

5. Pünktlichkeit

 

5.1         Das Schulgebäude darf erst nach dem Gongzeichen um 7.50 Uhr betreten werden.

 

5.2         Bei späterem Unterrichtsbeginn begeben sich die Schüler erst in der Pause vor der Stunde in das Schulgebäude.

 

6. Unterrichtsbeginn

 

6.1         Gegen Ende der Pause begeben sich alle Schüler in ihre Klassenzimmer.

 

6.2         Zum Sport- und Fachunterricht finden sich die Schüler vor den entsprechenden Fachräumen ein und warten auf ihren Lehrer.

 

6.3         Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn der Lehrer noch nicht eingetroffen, geben die Klassensprecher im Sekretariat Bescheid.

 

6.4         Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler umgehend das Schulgebäude.

 

7. Pausen

 

7.1         Die Schüler verhalten sich in allen Pausen rücksichtsvoll und umsichtig. In den kleinen Pausen halten sie sich vorwiegend in den Klassenzimmern auf.

 

7.2         Zu Beginn der großen Pause verlassen alle Schüler den Unterrichtsraum und gehen unverzüglich in den Schulhof.

 

7.3         Kann die Hofpause wegen schlechten Wetters nicht durchgeführt werden, wird dies bekanntgegeben.

 

8. Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände.

 

Die Schule ist auch der Umwelt verpflichtet, die wir so gestalten und erhalten wollen, dass sie als Lebensraum für alle wertvoll bleibt.

  

8.1       Daher halten wir das Schulgebäude und das Schulgelände sauber und werfen Papier und Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter.

 

8.2.1     Auf das Kauen von Kaugummi in der Schule wird verzichtet, um zu verhindern, dass Stühle, Tische, Bänke und der Boden verschmutzt werden.

 

9. Besondere Verhaltensregeln

 

9.1         Heranwachsende Jugendliche sind durch Rauchen, Alkohol und andere Drogen in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung besonders gefährdet. Deshalb sind das Rauchen (Zigaretten und elektronische Rauchwaren, wie z.B. E-Shisha und E-Zigaretten), der Konsum von Alkohol und anderen Drogen strengstens untersagt.

 

9.2         Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht gestattet.

 

9.3         Das Betreten und Verlassen des Schulgeländes beziehungsweise Schulgebäudes über den Parkplatz ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

 

9.4         Aus Gründen der Sicherheit sind auch das Radfahren und Fahren mit einem motorisierten Zweirad innerhalb des Schulgeländes untersagt. Das gilt auch für Inlineskates und ähnliche Geräte.

 

9.5         Fahrräder und motorisierte Zweiräder dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Für Schäden und Diebstählen haftet die Schule nicht. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

 

9.6         Handys und alle anderen elektronischen Geräte müssen beim Betreten des Schulhauses ausgeschaltet sein und dürfen erst nach Ende des Unterrichts, beim Verlassen des Schulgeländes eingeschaltet werden. Bei Zuwiderhandlungen werden die Geräte           eingezogen und müssen dann von den Eltern abgeholt werden (s. hierzu auch Abs. 10)

 

9.7         Wertsachen sollten prinzipiell nicht mit in die Schule gebracht werden. Bei Beschädigung oder Verlust haftet die Schule nicht. Wer dennoch einen wertvollen Gegenstand mit in die Schule bringt, sollte diesen immer am Körper tragen.

 

9.8         Kopfbedeckungen (Mützen, Kapuzen, Kappen o.ä.) werden beim Betreten des   Schulhauses abgesetzt. Sie sind im Haus nicht gestattet. Wir wünschen, dass auch auf Kopftücher verzichtet wird.

 

9.9         Schulfremde Besucher dürfen sich nur mit Erlaubnis der Lehrer auf dem Schulgelände aufhalten.

 

9.10       Im Sinne der Gesunderhaltung und gesunden Ernährung ist das Mitbringen und Trinken von Energydrinks jeglicher Art nicht gestattet.

 

10. Ordnung zur Nutzung von Smartphones, Handys und anderen mobilen elektronischen Geräten

 

10.1     Grundsätzlich ist das Mitführen von Handys und Smartphones in der Schule gestattet. Die

Schule haftet jedoch bei Verlust oder Beschädigung nicht. Handys und Smartphones sind

nicht über die Schule versichert.

 

10.2     Smartwatches und Smartglasses dürfen nicht mit auf das Schulgelände gebracht werden.

 

10.3

 

10.3.1  Zu keiner Zeit dürfen auf dem gesamten Schulgelände Film-, Ton- oder Bildaufnahmen

 durch Schüler angefertigt werden.

 

10.3.2 Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine jugendgefährdenden Inhalte

           herunterzuladen, weiterzusenden oder sonst wie zu verbreiten.

 

10.4     Im Schulgebäude müssen Handys und Smartphones nicht sichtbar in Kleidung oder

            Schulranzen verstaut und ausgeschaltet werden. Eine Stummschaltung reicht nicht aus.

 

10.5     Ausnahme von §3 (1) und §4 stellt eine Anweisung der Lehrkraft zur gezielten Nutzung des

             Handys in der laufenden Unterrichtsstunde oder Unterrichtssituation dar.

 

10.6     Bei Verstößen gegen diese Ordnung sind Lehrkräfte dazu berechtigt, Geräte über die Dauer

            des laufenden Schultages einzuziehen. Die Geräte können nach Unterrichtsschluss vom

            Schüler bei der Lehrkraft abgeholt werden. Der Schüler trägt dabei die Verantwortung auf die

            Lehrkraft zuzugehen. Bei Verstößen gegen §3 kann das Gerät auf Anordnung an die Polizei

            weitergegeben werden.

 

10.7     Schule ist ein Ort der Kommunikation. Aus diesem Grund ist das Tragen von Kopfhörern auf

            dem gesamten Schulgelände während der Unterrichtszeiten untersagt.

 

10.8     Wiederholen sich Verstöße gegen diese Ordnung sind weitergehende Erziehungs- oder

            Ordnungsmaßnahmen möglich.

 

11. Erziehungsmaßnahmen

 

 

Schule ist in erster Linie der Ort, wo Schüler die Möglichkeit haben zu lernen. Störungen durch Fehlverhalten beeinflussen alle Beteiligten negativ. Daher werden die Lehrer zunächst versuchen, durch entsprechende pädagogische Maßnahmen beim Schüler Einsicht in sein Fehlverhalten zu wecken. Bei uneinsichtiger Wiederholung bzw. besonders schweren Verstößen sind Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen unerlässlich. Diese sind durch das Schulgesetz geregelt.

Download der Schul- und Hausordnung

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Schul- und Hausordnung - Tulla Realschule Mannheim 03-2020
Schul- u Hausordnung 03-2020.pdf
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