Es gilt Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände.
Bitte melden Sie dem Sekretariat jeden positiven Schnelltest, der außerhalb der Schule im häuslichen Umfeld oder im Schnelltestzentrum (z.B. am Wochenende) gemacht wurde.
Bei Vorlage eines positiven PCR-Ergebnisses sind Sie verpflichtet, die Schule umgehend zu informieren!
Am Mittwoch, den 17.11.2021 ist die Alarmstufe I eingetreten. Es gilt nun wieder die Maskenpflicht am Platz.
Am Mittwoch, den 24.11.2021 wurde die Alarmstufe II ausgerufen. Für die Schule ergeben sich daraus keine weiteren Maßnahmen.
Informationen über Neuerungen für Schulen (Corona-Verordnung Schule):
Hier finden Sie die neuesten Informationen des Kultusministeriums über den Schulstart nach den Ferien. Bitte klicken Sie auf den Link: Kultusministerium - CoronaVO Schule (km-bw.de)
Informationen für Reiserückkehrer
Welche Folgen hat der Eintritt in die Warnstufe für die Schulen?
Die Warnstufe hat kaum Auswirkungen auf den Schulbetrieb. So ändert sich lediglich Folgendes:
Während in der Basisstufe der Mindestabstand beim Singen unterschritten werden darf, wenn eine medizinische Maske getragen wird, ist dies in der Warnstufe nicht mehr möglich.
Für Veranstaltungen außerhalb der Schule gelten die Regelungen der Corona-Verordnung der Landesregierung, die für bestimmte Bereiche in der Warnstufe eine PCR-Testpflicht für nicht-immunisierte Personen vorsehen. Schülerinnen und Schüler sind davon aber nicht betroffen, für sie genügt außerhalb der Schule weiterhin die Vorlage eines Nachweises über ihren Schülerstatus (z.B. Schülerausweis oder Schüler-Abo).
Welche Folgen hat der Eintritt in die Alarmstufe für die Schulen?
In der Alarmstufe gilt in den Unterrichts- und Betreuungsräumen auch am Platz wieder generell die Maskenpflicht. Zudem ist in bestimmten Bereichen außerhalb der Schule der Zutritt für nicht-immunisierte Personen untersagt (2G-Regel), dies ist bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen wie z.B. Schulausflügen von Lehrkräften und Begleitpersonen zu beachten. Für Schülerinnen und Schüler ändert sich insofern aber nichts, für sie genügt auch in der Alarmstufe außerhalb der Schule die Vorlage eines Nachweises über ihren Schülerstatus (z.B. Schülerausweis oder Schüler-Abo).
Bisher waren immunisierte Personen von der Testpflicht ausgenommen. Ab Januar 2022 gilt diese Ausnahme nur noch
- für Personen mit einer Auffrischungsimpfung, der sog. „Booster-Impfung“ sowie
- für Genesene, die eine Impfung und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.
Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir Sie, Gespräche mit Lehrern telefonisch oder per Videokonferenz zu führen. Falls Sie in die Schule kommen, tragen Sie bitte eine FFP2-Maske und zeigen ein aktuelles Impfzertifikat oder einen tagesaktuellen Schnelltest vor.
Wir bitte alle am Schulleben Beteiligten um Mitarbeit und Mithilfe:
Bitte thematisieren Sie zuhause die Hygienemaßnahmen und das Verhalten in der Schule, auf dem Nachhauseweg und im privaten Bereich.
Behalten Sie die privaten Kontakte Ihrer Kinder im Auge und nehmen Sie die Vorgaben ernst. Die Eigenverantwortung und das Mitdenken trägt zur Entschärfung der Situation und Gesundheit aller bei.
Es besteht weiterhin jederzeit die Möglichkeit, Schriftstücke wie Entschuldigungen etc. in einen Umschlag mit Namen und Klasse versehen in den Schulbriefkasten am Haupteingang zu werfen.
Liebe Schülerinnen und Schüler,
damit ihr fit und gesund bleibt, gibt es eine exklusive Tulla-Sportübungseinheit. Für den "Mach mit - bleib fit" - Beitrag einen herzlichen Dank an Frau Sohn, Frau Nestler und Herr Nischwitz.
Viel Spaß beim MITMACHEN!