Eröffnung am 28.1.2022 um 19:00 Uhr
Ausstellungsende 1.4.2022
Eröffnung am 28.1.2022 um 19:00 Uhr //
Ausstellungsende 1.4.2022
Der Hamburger Künstler ist anwesend.
Begrüßung und Künstlergespräch, musikalisch umrahmt von einer unserer Tulla-Musikformationen.
Der ´ 87 geborene Maler Pascal Brinkmann begann seine Kariere zunächst als Koch und komponierte Speisen, bevor er
sich im Alter von 26 Jahren entschied, das Material zu wechseln und seine Kreativität in einem Malereistudium an der HFBK Hamburg auszuleben. Er studierte bei Bettina Uppenkamp, Michael Diers und
Werner Büttner und beendete sein Masterstudium 2021. Dabei kann er schon auf eine beachtliche Zahl an Ausstellungen zurückblicken.
Malen ist für ihn real, dennoch spielen in seiner Malerei Bauchentscheidungen eine große Rolle.
Seine Werke sind von einer teils grellen, gesteigerten Farbigkeit geprägt. Die Ölfarbe wird in so großen Mengen aufgetragen, dass sie gleichsam zum formbaren Material wird und die Oberfläche damit plastisch wird. Brinkmann kratzt zuweilen in die Fläche hinein und übersprüht die Farbe teilweise nachträglich wieder. Er arbeitet mit Kontrasten und verstärkt dadurch Widersprüchlichkeiten in seinen Bildern, welche Widersprüchlichkeiten in unserem Leben offenlegen. Brinkmann selbst sagt über seine Malerei, „…wenn wir mal ehrlich sind, geht es in der Kunst im Groben um die menschlichsten Themen. Dies können wir durch die Zeit hinweg immer wieder betrachten: Liebe, Hass, Tod, Gier, Glaube, das Verhältnis zwischen Mann und Frau und natürlich die Kunst selbst. Ein Leitmotiv meiner Bilder, denn ich verstehe mich als Maler, ist, dass ich Menschen und Sachverhältnissen eine Bühne gebe, die meines Erachtens nicht genügend Aufmerksamkeit bekommen. Darüber hinaus beschäftige ich mich mit politisch medialen Beobachtungen und natürlich, wie kann es anders sein, mit der Malerei an sich und deren Erweiterung.“
FÜR DIE VERANSTALTUNGEN GELTEN FOLGENDE REGELN:
1. Es gilt die 2G+ Regelung. Bitte bringen Sie nachfolgende Nachweise zur Veranstaltung mit.
- Vollständiger Impfnachweis (digitaler Impfnachweis ODER Bescheinigung mit
QR Code im Original)
ODER
Genesenen-Nachweis (nicht älter als 3 Monate)
- UND
Nachweis über einen aktuellen, zertifizierten, negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
ODER PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
AUSNAHME: Sie haben
- vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung (Zweitimpfung) abgeschlossen
- Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten
- sind genesen, und die Infektion mit dem Coronavirus liegt nicht länger als drei Monate zurück
- Sie sind Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel?
In diesem Fall benötigen Sie Impfausweis / Genesenen-Nachweis, aber keinen Test.
2. Es gilt des weiteren die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Danke!